Erbrecht
Seit der letzten Änderung im Erbrecht unter Berücksichtigung Europas wurde die Basis des Erbrechts in Deutschland maßgeblich geändert.
Jetzt wird auch ein deutscher Erblasser stets nach dem Recht seines Wohnsitzes beerbt.
Das führt dazu, dass auch ein deutscher Erblasser nach ausländischem Recht beerbt werden kann.
Das Paradebeispiel dafür ist der Deutsche mit seinem Wohnsitz in Spanien oder Frankreich.
Das kann dazu führen, dass man nach Grundsätzen und Regeln beerbt wird, mit denen man sich nicht auskennt.
Auch ist es teilweise gar nicht einfach festzustellen, wo der Erblasser seinen (für das Erbrecht relevanten) Wohnsitz hatte.
Wer nicht ausschließlich in Deutschland lebt und Komplikationen vermeiden möchte, sollte unbedingt eine letztwillige Verfügung treffen. Darin kann er sodann sein Heimatrecht wählen.
Für Erblasser nicht deutscher Nationalität gilt letztlich genau das selbe.
Wenn sie in Deutschland leben, können sie unabhängig von ihrem Heimatrecht nach deutschen Recht beerbt werden. Wenn das nicht gewünscht ist, muss man ein Testament machen.
Patientenverfügung
Für einen würdevollen, selbst bestimmten Abschied von dieser Welt, kann eine Patientenverfügung unerlässlich sein. Ob man sie wirklich benötigt, kann man oft erst dann beurteilen, wenn es zu spät wäre, sie zu verfassen. Man darf sich daher nicht scheuen, sich schon zu einem Zeitpunkt Gedanken darüber zu machen, wenn man es für noch gar nicht erforderlich hält.
Vorsorgevollmacht
Die meisten Eheleute übersehen, dass sie ihren Ehepartner nicht mehr vertreten dürfen, wenn dieser dement wird. Wenn Sie eine gerichtliche Betreuung verhindern wollen, denken Sie frühzeitig an eine Vorsorgevoll-macht.
Christiane J. Wintraeken
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