Erbrecht

 

Probleme des Erbfalls

 

Meist befasst man sich mit dem Erbrecht, wenn ein Verwandter verstorben ist.

Dabei hindert einen die Trauer oft, rechtzeitig zu reagieren.

Dies ist im Erbrecht allerdings manchmal fatal.

Eine Erbschaft kann man nur sechs Wochen lang ausschlagen.

Die Frist beginnt, sobald man von dem Todesfall und den Gründen, die dazu führen, dass man erbberechtigt ist, Kenntnis erlangt. Das kann bei Eltern und Kindern, falls diese keine Testament gemacht haben, unmittelbar mit Kenntnis von ihrem Tod der Fall sein.

Dann muss man in wenigen Wochen abwägen, ob man die Erbschaft annimmt oder ausschlägt.

Achtung: Auch wenn man keine Erklärung abgibt, gilt die Erbschaft nach sechs Wochen als angenommen.

Wenn man später feststellt, dass der Verstorbene verschuldet war, muss man seine Annahme anfechten.

Auch dies muss umgehend geschehen.

Wichtig ist auch, dass man nicht über das Vermögen des Verstorbenen verfügt, wenn man die Erbschaft ausschlagen möchte oder diese Frage noch prüft.

Wer über die Erbmasse verfügt, kann sein Recht auf Ausschlagung verlieren und haftet später möglicher Weise für die Schulden des Verstorbenen.

 

Es kann daher ratsam sein, sich kurzfristig nach einem Erbfall professionelle Hilfe zu holen.

 

Testament

 

Viele Menschen überlegen sich, dass sie eigentlich ein Testament machen sollten.

Sie wollen nicht, dass entfernte oder gar ungeliebte Verwandte eines Tages etwas von ihnen erben.

Dennoch wird die Durchführung immer wieder verschoben und plötzlich ist es zu spät.

Entweder ist der Betroffene verstorben oder er leidet an einer Demenz und ist daher nicht mehr testierfähig.

Beides hat ungewollte Folgen. Das Vermögen wird nach dem Tode nicht den Weg nehmen, der gewünscht war.

Es ist verständlich, dass man sich nicht gerne mit dem eigenen Tod befasst. Dennoch kann eine frühzeitige Rege-

lung des Ernstfalles Menschen, die man bedenken möchte, schützen oder auch nur eine teure Nachlasspflegschaft verhindern.

 

Zudem hat die gesetzliche Erbfolge Tücken.

Der Ehegatte ist in Deutschland neben den Kindern erbberechtigt. Das ist meist bekannt.

Sollten die Ehepartner keine Kinder haben, sind jedoch neben dem hinterbliebenen Ehegatten auch die Eltern des Verstorbenen erbberechtigt. Das ist eher unbekannt und in der Regel als Ergebnis nicht gewollt.

 

Eine frühzeitige erbrechtlichen Beratung kann daher sinnvoll sein.

 

 

Die vorstehenden Ausführungen sind rein informatorisch. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. 

Es wird keinerlei Haftung übernommen.

 

 

Last will

 

Especially for English people living in Germany it can be important, to write down there last will.

Because of the Law of Domicile people of British nationality living in Germany will be inherited bei German law.

Opposite to English law German law got compulsory portion for children.

By German law there is hardly a way to avoid that.

 

As well by German law a typed last will is not valid.