Familiensachen

 

Scheidung

 

Ob man sich einvernehmlich trennt oder einen Rosenkrieg führt, es gibt immer Aspekte einer Trennung, die man im ersten Augenblick nicht bedenkt.

 

 

gemeinsame Verträge

 

Wichtig ist es im Rahmen einer Trennung nicht nur zu überlegen, wer die Kinder, den Hund oder das Auto erhält.

An diese Aspekte und erst recht an die noch größeren Werte denkt man im Allgemeinen direkt.

Es wird jedoch gerne übersehen, dass man in der Regel nach etlichen Jahren des gemeinsamen Lebens eine Vielzahl von Verträgen gemeinsam abgeschlossen hat. Das erstreckt sich auch auf den häufig übersehenen Mietvertrag.

Der Partner, welcher die Wohnung verlässt, sollte sich darum kümmern, dass der Verbleibende den Mietvertrag auf sich alleine umschreiben lässt. Anderenfalls kann man Jahre später einen Brief des ehemaligen Vermieters erhalten, der eine nicht unerhebliche Forderung enthält, für die man tatsächlich auch noch einstehen muss.

Leider kann man den Vermieter zu dieser Umschreibung nicht sofort nach dem Auszug verpflichten. Dennoch sollte man diese Problematik umgehend angehen. Meist lässt sich dies einvernehmlich regeln.

 

 

Scheidungsfolgevereinbarungen

 

Sie sind ein wichtiger Aspekt der Beendigung der Ehe.

Mit ihnen lässt sich nicht nur Ärger sondern im Rahmen der Scheidung auch Geld sparen.

Selbst wenn man eine notarielle Vereinbarung abschließen will, kann es sinnvoll sein, die Vereinbarung vorab durch einen eigenen Anwalt prüfen zu lassen. 

 

 

Sorgerecht

 

Gemeinsame Kinder sollten unter der Trennung ihrer Eltern nicht zusätzlich leiden.

Das gilt für die Kinder verheirateter Eltern ebenso wie für Kinder unverheirateter Eltern.

 

Wenn man sich miteinander über ein gemeinsames Grundgerüst für den Alltag der gemeinsamen Kinder auch nach Beendigung der (nicht)ehelichen Lebensgemeinschaft einigen kann, dient dies dem Kindeswohl am besten.

Sorgerechtsstreitigkeiten vor Gericht zerren nicht nur an den Nerven der Eltern. Auch wenn das Kind es vielleicht nicht ausspricht, es leidet. Kinder lieben in der Regel beide Eltern und fühlen sich ihnen gegenüber verpflichtet, das auch deutlich zu machen. Wenn Eltern - wenn auch nur unterschwellig emotional - von ihren Kindern erwarten, dass diese sich "für sie entscheiden", werden die Kinder damit einem hohen emotionalen Stress ausgesetzt.

Die Einigung über die Handhabung des gemeinsamen oder auch des alleinigen Sorgerechtes kann den Kindern helfen, die Trennung besser zu verkraften.

Solche Einigungen kann man mit oder ohne anwaltliche Vermittlung auch außergerichtlich treffen.

Wenn Eltern sich über die Frage des Sorgerechtes einigen können, wird ein Gericht darüber nicht mehr entscheiden.

Das wahrt die Privatspähre der Eltern ebenso wie die des Kindes.

 

 

Aufenthalt und Umgang

 

Wenn Eltern sich über die Frage, wo das Kind lebt und wann es wen besucht, einigen, dient das allen Beteiligten.

Auch was diesen Aspekt betrifft, wird ein Gericht nur tätig, wenn die Eltern sich nicht eigenständig einigen können.

 

 

Die vorstehenden Ausführungen sind rein informatorisch. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. 

Es wird keinerlei Haftung übernommen.