Strafrecht

bereits im Ermittlungsverfahren

 

wenn man ein Schreiben der Polizei erhält, dass man zu einer Vernehmung als Beschuldigter erscheinen möge,

kann es ratsam sein, sich anwaltliche Hilfe zu suchen.

Nemo tenetur seipsum prodere! Niemand ist verpflichtet, an seiner eigenen Strafverfolgung mitzuwirken!

 

Selbstverständlich kann man auch den Termin bei der Polizei wahrnehmen, sich anhören, was einem vorgeworfen wird und sich dann darauf berufen, sich anwaltlich beraten zu lassen.

 

Wenn man stattdessen eine Aussage ohne anwaltliche Beratung machen möchte, ist unbedingt zu bedenken, dass eine einmal zu einer Ermittlungsakte gelangte Aussage immer als Grundlage für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit heran gezogen werden kann, wenn spätere Angaben davon inhaltlich abweichen. Das gilt auch dann,  wenn es sich nur um einen Gesprächsvermerk durch den Ermittlungsbeamten handeln sollte. 

 

 

Die vorstehenden Ausführungen sind rein informatorisch. Sie stellen keine Rechtsberatung dar. 

Es wird keinerlei Haftung übernommen.